Lohnerhöhung per 1. April 2017
Die Monatslöhne aller dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellten Arbeitnehmer im Maler- und im Gipsergewerbe werden per 1. April 2017 in allen Kategorien generell um je 25.00 Franken pro Monat erhöht. Ausgenommen sind die Lehrabgänger EBA.
Seit dem 1. April 2017 gelten im Maler- und im Gipsergerwerbe gemäss GAV neue Mindestlöhne. Die Sockellöhne (Art. 9.1./9.3. GAV) der Vorarbeiter (Kategorie V) und diejenigen der gelernten Berufsarbeiter ab drei Jahren Berufserfahrung (Kategorie A) werden um je 12.50 Franken erhöht. Diejenigen der Berufsarbeiter, Hilfsarbeiter und Branchenfremden bleiben unverändert. Die Sockellöhne der Lehrabgänger EFZ (1. bis 3. Jahr nach Ende der Grundbildung) werden um je 30.00 Franken erhöht.
Bitte vergessen Sie nicht, die VRM-Abzüge von 0.85 % vorzunehmen. Beiträge seit 1. Januar 2017: 1,7 % der SUVA-Lohnsumme, je zur Hälfte (0,85 %) paritätisch finanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Lernende sind von der Beitragspflicht ausgenommen).