Gesamtarbeitsverträge
Für das Maler- und Gipsergewerbe
Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle 3 Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt.
Ab 1. Januar 2017 tritt der GAV VRM (Vorruhestandsmodell) in Kraft. Das VRM ist in einem separaten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt, nämlich: GAV Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe 01.01.2017 – 31.12.2026.
Gesamtarbeitsvertrag
13. März 2020 SMGV-Delegierte sagen ja zum GAV
Das Verhandlungsresultat für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2022 – 2025 wurde an der Delegiertenversammlung vom 22. März gutgeheissen. Daraus ergeben sich einige Neuerungen im GAV, die voraussichtlich ab dem Frühsemester/Sommer 2022 in Kraft treten werden.
Verbandsdirektor Peter Baeriswyl sagt dazu: «Wir konnten uns mit den Sozialpartnern nach langwierigen, intensiven und schwierigen Verhandlungen fristgerecht auf ein Verhandlungsresultat einigen, das aus meiner Sicht für beide Seiten vernünftig und zumutbar ist.»
Somit gelten ab 1. April 2020 folgende neue Bestimmungen.
Arbeitszeitbewilligungen SECO
Mit der E‑Government Applikation können Sie online Ihr Gesuch für Nacht- und Sonntagsarbeit, für den ununterbrochenen Betrieb oder Pikettdienst in der Nacht oder am Sonntag/Feiertag einreichen. Das Gesuch wird durch die Behörde beurteilt und anschliessend können Sie die Verfügung auf der online Plattform abholen. Sie erhalten zudem einen unkomplizierten Zugang zu Ihren Daten, wie Informationen zum Betrieb, den Bewilligungen und Gesuchen.